EU Wahl am 09.06.2024
Wahlalter und Wahlberechtigung
- Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger(innen), die spätestens am Wahltag (09. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben und die am Stichtag (26. März 2024) ihren Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde hatten.
- Auslandsösterreicher(innen), die auf Antrag in das Wählerverzeichnis unserer Gemeinde eingetragen wurden.
- Unionsbürger(innen) die auf Antrag in die Europa-Wählerevidenz unserer Gemeinde eingetragen wurden und spätestens am Wahltag (09. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (26. März 2024) ihren Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde hatten.
Wählerverständigungskarten
Bis spätestens Ende Mai erhält jeder Wahlberechtigte in unserer Gemeinde eine „Amtliche Wahlinformation“.
Bitte bringen sie den darin enthaltenen personalisierten Abschnitt am Wahltag ins Wahllokal mit.
Wie kann gewählt werden?
Briefwahl
Sie müssen dazu im Gemeindeamt schriftlich, elektronisch (online Wahlkartenantrag) oder persönlich eine Wahlkarte beantragen.
Die telefonische Beantragung einer Wahlkarte ist NICHT möglich !!!!
Bei schriftlicher oder elektronischer Antragstellung ohne qualifizierter Signatur erfolgt die Zusendung mittels eingeschriebener Briefsendung.
Mit dieser Wahlkarte können Sie sofort wählen, Sie müssen also nicht bis zum Wahltag warten.
Die Wahl ist sowohl im Inland als auch im Ausland möglich.
Die Wahl per Wahlkarte ist ganz einfach: Sie füllen den Stimmzettel aus, legen ihn in das beigelegte Wahlkuvert und geben dieses in die Wahlkarte.
Dann bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf der Wahlkarte, dass Sie den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben und verkleben nun die Wahlkarte.
Die Wahlkarte ist voradressiert (Bezirkswahlbehörde bei der Bezirkshauptmannschaft in St. Veit a. d. Glan).
Sie können die Wahlkarte per Post übersenden (Portogebühren sind keine zu bezahlen), oder bei der Bezirkshauptmannschaft abgeben.
Die Wahlkarte muss dort spätestens am Wahltag bis 17.00 Uhr einlangen. Eine Abgabe bei der Gemeinde ist nicht vorgesehen.
Die Wahlkarte kann aber auch am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal in Österreich während der Öffnungszeiten oder bei einer beliebigen Bezirkswahlbehörde bis 17.00 Uhr abgegeben werden. Eine Abgabe durch einen Überbringer (Überbringerin) ist zulässig.
Wahlkarten können im Gemeindeamt bis längstens 7. Juni 2024, 12.00 Uhr, persönlich bzw. bis längstens 5. Juni 2024 schriftlich beantragt werden.
Mit der Wahlkarte in einem anderen Wahllokal
Mit der Wahlkarte können Sie bei der EU-Wahl am Wahltag in allen Wahllokalen wählen.
Wählen am Wahltag – Sonntag, dem 09. Juni 2024:
Die Wahlzeit wurde einheitlich für alle Wahlsprengel zwischen 08.00 Uhr und 15.00 Uhr festgesetzt.
Wahllokale:
Sprengel 1 | Liebenfels | Kulturhaus Liebenfels (Hauptplatz 17) |
Sprengel 2 | Hardegg | Wohnhaus Zweikirchen Gemeinschaftshaus, Zweikirchen, Kirchweg 2 |
Sprengel 3 | Glantschach | Pfarrhof Glantschach, Glantschach 1 |
Sprengel 4 | Pulst | Pfarrhof Pulst, Pulst, Kirchplatz 1 |
Sprengel 5 | Sörg | Volksschule Sörg, Sörg 20 |
Besondere Wahlkommission
Wer bettlägrig, gehbehindert oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage ist, das Wahllokal aufzusuchen, kann beim Marktgemeindeamt den Besuch durch die besondere Wahlkommission beantragen. Dieser Personenkreis sollte auch prüfen, ob er nicht von der Möglichkeit der BRIEFWAHL Gebrauch machen will.