Das Widmungsverfahren

Gerne besprechen wir Ihr Anliegen vorab im Gemeindeamt und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Für das Verfahren selbst wird Folgendes benötigt:

  • 1x  Antrag auf Umwidmung
  • 3x  Lageplan mit der gewünschten Umwidmung

Weiter ist Folgendes zu beachten:

  • Behandlung von Umwidmungsanträgen einmal im Jahr (im Herbst) unter Berücksichtigung des ÖEK (Örtliches Entwicklungskonzept)
  • Von der Vorprüfung mit dem Ortsplaner bis zum Beschluss im Gemeinderat und der Genehmigung durch die Kärntner Landesregierung sind mindestens 6 Monate einzuplanen.
  • Für die Widmung als Bauland gilt außerdem:
    • Das Grundstück muss einen Wasseranschluss, Kanalanschluss, Stromanschluss und eine Zufahrtsmöglichkeit aufweisen.
    • Es gilt die Bebauungsverpflichtung, das heißt:
      • Innerhalb von 5 Jahren muss ein Bauvorhaben auf der umgewidmeten Parzelle fertiggestellt sein.
      • Eine Besicherung ist in Form einer Bankgarantie oder eines Sparbuches beim Gemeindeamt zu hinterlegen.
      • Berechnung der Höhe der Bebauungsverpflichtung: zu widmende Fläche x 75 €/m² -> davon 15% (Bsp.: 1000m² x 75€/m² x 0,15 = 11.250,00€)

Prinzipskizze: